AGB

I. Allgemeines

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie und Videografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.

  2. Die Lieferung der Bilder im JPEG-Format in hoher Auflösung, nachbearbeitet und optimiert, erfolgt via Onlinegalerie sowie USB-Stick (sofern im Paket erhalten) innerhalb von sechs bis acht Wochen ab dem vollständigen Zahlungseingang nach der Hochzeit.

  3. Der Auftragnehmer wird die Bilder sorgfältig auswählen und den Auftraggebern zur Abnahme vorlegen. Die Leistungen des Fotografen gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder keine Beanstandungen schriftlich eingereicht haben.

  4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen abgelichtet werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber erwünscht ist. Aus allenfalls fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann allerdings kein Mangel abgeleitet werden.

  5. Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Brautpaar am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil des Fotografen. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

  6. Die Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Bilder. Original- und Rohdateien, wie z.B. RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Es werden ausschließlich die fertig bearbeiteten Bilder zur Verfügung gestellt.

  7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den nicht kommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nicht kommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Nach der vollständigen Bezahlung des Honorars gehen die Nutzungsrechte an den Auftraggeber über.

  3. Für den Fotografen ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Brautpaare von der Qualität seiner Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber erklären hiermit, dass sie mit einer Veröffentlichung einer Auswahl der, bei der Hochzeit entstandenen Aufnahmen durch den Fotografen sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen des Fotografen einverstanden sind. Der Fotograf darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für den Fotografen dient. Die Veröffentlichung der Bilder erfolgt immer nach Absprache und Zustimmung der Auftraggeber.

  4. Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber dem Fotografen vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit.

 

III. Honorare

  1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Anzahlung von ca. 35% der Gesamtsumme (abweichend für Standesamtliche Hochzeiten) per Überweisung fällig, die nach Erbringung der Leistung mit der Gesamtsumme verrechnet wird. Diese ist nach Rechnungsstellung des Auftragnehmers zu zahlen. Der Rest des Gesamtbetrags ist nach der Hochzeit zu begleichen. Die Rechnungsstellung erfolgt ein paar Tage nach der Hochzeit mit der Vorschaugalerie. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

  2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten. In diesem Fall entfällt der Postversand.

  3. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein im Vertrag bestimmtes Honorar für jede Verlängerungsstunde berechnet. Eine Verlängerung geschieht immer nach Rücksprache mit den Auftraggebern.

  4. Tritt der Auftraggeber im Nachhinein von dem vereinbarten Termin vom Vertrag  zurück, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich: Bis 12 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 35 % der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen, bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin 75 %, bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 90 % und ab 1 Woche bis zum Tag der Hochzeit 100 % vom vereinbarten Preis. Der Restbetrag ist spätestens binnen 14 Tagen nach Erbringung der Leistung im Sinne der fotografischen Begleitung der Hochzeit, sohin 14 Tage nach dem Hochzeitstermin bzw. nach Erhalt der Rechnung fällig.

 

IV. Reisekosten

  1. Die Reisekosten werden je nach Entfernung individuell berechnet. Dies findet in jedem Fall nach Absprache mit den Auftraggebern statt.

 

V. Haftung

  1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragen Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Anzahlungen/Vorauszahlungen werden zurückerstattet, wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann.

  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten.

 

VI. Datenschutz

  1. Der Auftraggeber erfüllt seine gesetzlichen Informationspflichten nach dem neuen Datenschutzrecht (DSGVO) durch die beiliegenden Datenschutzinformationen.

 

VII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

  2. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2023. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.